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OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2012 - 17 E 738/12 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. August 2012 - 17 E 738/12 (https://dejure.org/2012,37254)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts mangels hinreichender Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts mangels hinreichender Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Aachen - 8 K 946/09
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2012 - 17 E 738/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 20.11.1990 - 1 C 8.89
Ausländerrecht: Rechtsfolgen der "Ungültig"-Stempelung einer …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2012 - 17 E 738/12
Entgegen dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 26. Oktober 1988 - 11 S 2531/87 - hat das Bundesverwaltungsgericht im entsprechenden Revisionsverfahren mit Urteil vom 20. November 1990 - 1 C 8.89 -, juris Rdn. 18, ausgeführt, dass mit dem Eintrag "Ungültig" im Pass nicht etwa ein schriftlicher Verwaltungsakt erlassen worden sei. - VG Berlin, 27.01.2011 - 20 K 29.10
Erlöschen des Aufenthaltstitels nach langer Ausreise und Frage des Erlöschens der …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2012 - 17 E 738/12
Die Ungültig-Stempelung soll lediglich dokumentieren, dass der Aufenthaltstitel nach Auffassung der Behörde von Gesetzes wegen erloschen ist, vgl. u.a. VG Berlin, Urteil vom 27. Januar 2011 - 20 K 29.10 -, juris Rdn. 22. - VGH Baden-Württemberg, 15.06.1987 - 11 S 1148/87
Zur Rechtsnatur der Ungültig-Stempelung einer Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2012 - 17 E 738/12
Soweit damit der Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 15. Juni 1987 - 11 S 1148/87 , InfAuslR 1988, 72 ff., gemeint sein sollte, betraf diese Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz eine besondere Sachlage, aufgrund derer der VGH Baden-Württemberg die Möglichkeit in Betracht zog, dass der Eintrag "nebenstehende Aufenthaltserlaubnis ist gemäß § 9 Abs. 1 Ziff. 3 AuslG erloschen" im Zusammenhang mit der Ungültig-Stempelung der im Pass eingetragenen unbefristeten Aufenthaltserlaubnis als nach außen verbindliche Regelung des Inhalts anzusehen sei, hiermit werde von Seiten der zuständigen Ausländerbehörde das gesetzliche Erlöschen der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis festgestellt. - VGH Baden-Württemberg, 26.10.1988 - 11 S 2531/87
Aufenthaltsberechtigung: Erlöschen wegen Ungültigkeit des Passes
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2012 - 17 E 738/12
Entgegen dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 26. Oktober 1988 - 11 S 2531/87 - hat das Bundesverwaltungsgericht im entsprechenden Revisionsverfahren mit Urteil vom 20. November 1990 - 1 C 8.89 -, juris Rdn. 18, ausgeführt, dass mit dem Eintrag "Ungültig" im Pass nicht etwa ein schriftlicher Verwaltungsakt erlassen worden sei. - VGH Baden-Württemberg, 27.01.1992 - 1 S 2993/91
Aufhebung einer die unselbständige Erwerbstätigkeit gestattenden Auflage im Paß …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2012 - 17 E 738/12
In seinem Beschluss vom 27. Januar 1992 - 1 S 2993/91 - geht der VGH Baden-Württemberg sodann nicht von einer Verwaltungsaktqualität der Ungültigstempelung einer Regelauflage aus.